Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Rolltore und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

Kontakt
- Ingenieurbüro Hickl
- 0 71 35 - 93 99 500
- 0 71 35 - 93 99 501
- hicklbuero@kues.de
Prüfstelle Güglingen
Emil-Weber-Str. 18
74363 Güglingen
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Prüfstelle Zaisenhausen
Gewerbestraße 1
75059 Zaisenhausen
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Prüfstelle Horrheim
Im Pfädle 5
71665 Vaihingen-Horrheim
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